Gerüche – Messung, Prognose, Beratung

Die Umwelt bietet eine Vielzahl angenehmer Gerüche. Manchmal kommt es jedoch zu Belästigungen – durch die Häufigkeit oder die Art des Geruchs. Mit Hilfe von Messungen und Prognosen kann meist ermittelt werden, ob die Geruchshäufigkeiten die Immissionswerte überschreiten und wie die Gerüche zu bewerten sind. Dafür stehen einschlägige Richtlinien wie beispielsweise die Geruchs-Immissionsrichtlinie zur Verfügung. Neben Geruchsmessungen und Geruchsprognosen im Rahmen der Planung bietet Müller-BBM auch Rasterbegehungen an, in deren Verlauf die Ausbreitung von Gerüchen detailliert ermittelt wird. Wir verfügen darüber hinaus über TA Luft-konforme Ausbreitungsmodelle, mit denen z. B. die Prognose der NH3-Konzentration, der Staubkonzentration und der Geruchsstoffkonzentration möglich ist.

Wir beraten Sie gerne bei der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Ihrer Anlagen und bereiten mit Ihnen zusammen die Antragsunterlagen vor. Wir ermitteln mit Ihnen gegebenenfalls Wege zur Emissions- und Immissionsminderung und beraten und vertreten Sie bei Behördenterminen. Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellen wir für Sie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) als entscheidungserhebliche Unterlage des Trägers des Vorhabens nach § 6 UVPG.

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