Immissionsmessungen

Die Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen erfolgt nach VDI-Richtlinie 3940 sowie GIRL olfaktometrisch mittels Begehungen mit Probanden im Umfeld bestehender Anlagen. Dabei wird zwischen Rasterbegehungen und Fahnenbegehungen unterschieden.

Rasterbegehungen erfolgen in der Regel zur Ermittlung der Vorbelastungssituation im Umfeld geplanter oder zu ändernder Anlagen und als Abnahmemessungen zur Überprüfung der Einhaltung immissionsrechtlicher Nebenbestimmungen.  Die Methode liefert unter definierten Rahmenbedingungen eine Aussage über das Ausmaß bestehender Geruchsbelästigungen. Neben der Geruchshäufigkeit können auch Geruchsintensität und hedonische Geruchswirkung  im Feld bestimmt werden.

Fahnenbegehungen dienen vornehmlich dazu, das Emissions- und/oder Ausbreitungsverhalten von Emissionsquellen zu bestimmen. So können mittels Fahnenbegehungen die Fahnenreichweite von Emissionsquellen bestimmt werden, Ausbreitungsmodelle validiert bzw. kalibriert werden und - in Verbindung mit einem Ausbreitungsmodell - Abschätzungen der Geruchsstoffemissionen von Emissionsquellen erfolgen.

Müller-BBM ist eine der deutschlandweit bekannt gegebenen Messstellen zur Ermittlung von Geruchs-Immissionen.

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